Know-how-Transfer und Effizienz dank länderübergreifenden Synergien

Von welchen Synergien können Schweizer Unternehmen mit einer Muttergesellschaft in Deutschland profitieren? Sind Synergien ein wichtiger Wettbewerbsvorteil, und erleichtern sie den Zugang zu bestehenden und neuen Märkten sowie den Ausbau von globalen Partnerschaften? Das innovative Techno­logieunternehmen Bosch Rexroth Schweiz AG nutzt gezielt Synergien mit dem Hauptsitz in Deutschland, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. 

Bosch Rexroth Schweiz AG

Bosch Rexroth zählt zu den weltweit führenden Spezialisten für Antriebs- und Steuerungstechnologien, Montagetechnik, Lineartechnik und Hydraulik. Als globaler Partner unterstützt das Unternehmen den weltweiten Maschinen- und Anlagenbau mit technologischen Spitzenleistungen und einzigartigem Branchenwissen. 

Für den Erfolg der Landesgesellschaft in der Schweiz ist eine enge Zusammenarbeit mit den Konzernunternehmen und insbesondere dem Hauptsitz in Deutschland unabdingbar. Der intensive Austausch von Wissen findet über verschiedene Ländergesellschaften statt, vor allem mit dem Hauptsitz in Deutschland.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Zugang zu Spezialist*innen in den anderen Ländern ermöglicht effiziente Prozesse, einen schnellen Austausch von Fachwissen, nachhaltiges Wachstum und last but not least die Stärkung der führenden Position in der Technologiebranche. 

Beispiel: Synergien zwischen der Schweiz und Deutschland nutzen

Betrachten wir anhand eines Beispiels die Möglichkeiten von Synergien. Ein Schweizer Maschinenbauer (OEM) interessiert sich für ein komplexes Hydrauliksystem von Bosch Rexroth. Dieses soll kundenseitig in einem Grosssystem verbaut werden. Die Kundenanlage wird in der Türkei eingebaut, wo der OEM das Hydrauliksystem in ein von ihm geplantes und gebautes Gesamtsystem integrieren wird. 

Die einwandfreie Funktionsfähigkeit des Hydrauliksystems ist ein wesentlicher Aspekt, jedoch nicht der einzige. Es gilt ebenfalls zu klären, unter welchen Prämissen die Anlage technisch einwandfrei und gemäss der Kostenvorstellung des OEM gebaut werden kann. Weiter stellt sich die Frage, welche Konsequenzen die Fertigung des Systems an einem bestimmten Bosch-Standort wie zum Beispiel Deutschland hat, und zwar in Bezug auf Exportkontrolle, Steuern, Zollabwicklung, Transportabwicklung, Verpackungsvorschriften usw.

In diesem Beispiel prüft Bosch Rexroth Schweiz AG zwei Optionen:

Option 1: Der Bau erfolgt in der Schweiz, oder die Lieferung wird über die Schweiz abgewickelt und in der Folge exportiert. Dabei entscheiden die mit dem OEM vereinbarten Incoterms, wer welche Aufgaben im Zusammenhang mit dem Export übernimmt. Die Abwicklung unter Berücksichtigung der richtigen Steuer
und anderer gesetzlicher Vorgaben der Schweiz ist bestens bekannt und kann ohne weitere Rückfragen erfolgen.

Option 2: Der Bau erfolgt in Deutschland, und das System soll ohne unnötigen Aufwand in Bezug auf Transporte (Umladungen) und Grenzübertritte transportiert werden. Das Fachwissen punkto Zoll, Steuern, Transport und rechtlicher Vorschriften liegt in diesem Fall zu einem beträchtlichen Teil bei den Kolleg*innen in Deutschland.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei Abklärungen

Unser Ziel ist, unserer Kundschaft ein Angebot zu unterbreiten, das optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Deshalb ist es besonders wertvoll, die Detailabklärungen gemeinsam mit unseren Fachstellen in Deutschland vorzunehmen, um für den OEM und seine Kunden die beste Lösung bereitzustellen.

Die Detailabklärungen sind abhängig von den im Geschäft involvierten Ländern. Hinsichtlich unseres Beispiels bedeutet das, dass wir gemeinsam mit unseren Spezialist*innen in Deutschland die folgenden Fragen klären:

• Welche steuerliche Registrierung wird in welchem Land benötigt?

• Wie kann die Verrechnung der Aufträge gesetzeskonform durchgeführt werden?

• Welche Rolle spielen der OEM und seine internationalen Beziehungen?

• Welche Steuern müssen durch wen in welchem Land abgeführt werden?

• Wer tritt als Exporteur, wer als Importeur auf?

• Sind Sanktionen bei der Exportkontrolle zu berücksichtigen?

• Welche Art von Geschäft (Dreiecks-, Reihengeschäft) liegt vor?

• Kennen wir die involvierten Parteien, die Verwendung der Produkte und die verbauten Teile im Detail?

• Welche landesspezifischen Verpackungsvorgaben gilt es zu berücksichtigen?

• Und so weiter.

Nach Klärung aller Punkte kann die finale Abstimmung mit dem OEM erfolgen. Dabei werden die Erkenntnisse aus unseren Abklärungen berücksichtigt und eine für alle optimale Abwicklungsvariante gewählt. In vielen Fällen bestehen unterschiedliche Alternativen mit verschiedenen Kostenfolgen und abweichendem Aufwand. In anderen Fällen kann es sein, dass nur eine einzige Vorgehensweise möglich ist. 

Im genannten Beispiel wurde das Hydrauliksystem im Ausland gebaut und über die Schweiz in die Türkei transportiert. Das, um eine zu 100 Prozent korrekte steuerliche Abwicklung zu gewährleisten.

Ich bin überzeugt: Ohne die länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Abklärung von logistischen, rechtlichen und produktionsrelevanten Aspekten könnten wir unseren Kund*innen nicht die professionellen und qualitativ hochstehenden Dienstleistungen anbieten, die sie von uns erwarten.