Champagner gegen Whiskey? Trumps beliebtes Druckmittel

US-Präsident Donald Trump wirbelt mit seinem Wahlkampflieblingsthema «Zölle» den Welthandel durcheinander. Welche Zölle aber, auf welche Waren, in welcher Höhe und ab wann sie gelten, lässt sich noch kaum mit Bestimmtheit sagen. Nahezu täglich verhängt und suspendiert Trump Einfuhrzölle je nach dem Stand von Verhandlungen auch über «Deals».

Bislang in Kraft sind jetzt US-Zölle auf Stahl und Aluminium aus Kanada und Mexiko in Höhe von 25 Prozent einschliesslich der Produkte aus der EU. Gab es noch während Trumps erster Amtszeit Ausnahmen, gibt es dieses Mal keine Konzessionen gegenüber den als «unfair» betrachteten Ländern.

Damit solle die Abhängigkeit Amerikas von ausländischen Produzenten verringert und gleichzeitig sollten Arbeitsplätze in den USA aufgebaut werden. Letztlich wolle Trump dafür sorgen, die einheimische Industrie «wiederaufzubauen», die seit der Anfangszeit der Globalisierung einen Aderlass zulasten einheimischer Arbeitsplätze erlitten habe. Mit ihrem Protektionismus und der zweifelhaften Begründung hinsichtlich nationaler Sicherheit ziehen die USA Mauern zum Schutz der einheimischen Industrie hoch. Ob tatsächlich jene über die Jahre ins Ausland verlagerten Arbeitsplätze wieder in die USA zurückgeholt werden, bleibt eher unwahrscheinlich.

Grundsätze des Zolls

Als Zoll (Plural: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) wird eine Abgabe bezeichnet, die beim Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze erforderlich wird. Der Zoll ist ein Instrument der Aussenhandelspolitik. Eine historische Form ist der Wegzoll.

Erhoben wird der Zoll auf den sogenannten Zollwert. Dieser richtet sich nach den zwischen zwei Handelspartnern vereinbarten oder zu zahlenden Transaktionspreis einschliesslich der mit der Einfuhr im Zusammenhang stehenden Nebenkosten (zum Beispiel für Transport, Versicherung usw.) bis zur Erreichung der Zollgrenze am Bestimmungsort.

Betrugen im Gründungjahr des GATT die Zollansätze unter den Vertragspartnern weltweit im Schnitt 45 Prozent, konnten die Zollgebühren für industriell gefertigte Produkte seither erfolgreich auf rund 4,7 Prozent gesenkt werden. Sie basieren auf dem von der WTO (der Nachfolgeorganisation des GATT) vorgeschriebenen Meistbegünstigungsprinzip. Demnach werden alle Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte oder Befreiungen, die ein Staat für eine Ware gewährt, unverzüglich und bedingungslos für alle gleichartigen Waren aus allen Ländern gewährt. Die Schweiz hat bekanntlich sämtliche Zölle auf Industrieprodukte seit 2024 komplett abgeschafft.

Auswirkungen auf den Export

Exportorientierte Länder erwirtschaften einen grösseren Teil der Wertschöpfung im Ausland. Sie sind auf den Absatz in den USA angewiesen und können die durch Zölle entstandenen Mehrkosten nur bedingt auf Konsumenten abwälzen. Ein grosser Teil der entrichteten Zölle bleibt deshalb beim Exporteur hängen und schmälert dessen Wettbewerbsfähigkeit.

Die Schweiz wäre von Zöllen auf Pharmaprodukte besonders stark betroffen. Sie machen 60 Prozent der gesamten Schweizer Ausfuhren inklusive der Zulieferer in die USA aus. Ebenfalls dürften Schweizer Autoindustriezulieferer etwaige Auswirkungen spüren, falls europäische Fahrzeugexporte in die USA verlangsamt würden. 

Aushöhlung des Welthandelssystems

Seit Trumps erster Amtszeit ist eine stetige Aushöhlung des auf Regeln basierten Welthandelssystems zu beobachten. Wenn ein WTO-Mitglied Strafzölle erhebt, können betroffene Länder dagegen klagen. Mit Verweis auf die nationale Sicherheit hatten die USA 2018 unter Trumps erster Amtszeit zum Beispiel 25 Prozent Zölle auf Stahlprodukte und Aluminium erhoben. Mehrere Staaten klagten dagegen.

Das WTO-Schiedsgericht gab ihnen 2022 recht und erklärte die Zölle für regelwidrig. Folglich müssten die Zölle de jure angepasst werden, andernfalls könnten benachteiligte Länder ihre Verluste geltend machen. Allerdings gingen die USA dagegen nicht nur in Berufung, vielmehr blockieren sie seit vielen Jahren die Neubesetzung der Berufungsinstanz, um Reformforderungen durchzusetzen. Deshalb funktioniert die Instanz nicht, und der Fall hängt in der Luft.

Champagner gegen Whiskey?

Japan, Australien und das Vereinigte Königreich haben bereits Gegenmassnahmen angekündigt. Auch Brasilien, neben Mexiko und Kanada einer der wichtigsten Stahllieferanten der USA, will «keinen Handelskrieg mit den USA», China jedoch will «alle nötigen Massnahmen» ergreifen.

Gleichwohl reagierte US-Präsident Donald Trump zunächst mit der Androhung von 200-Prozent-Zöllen auf Wein und Champagner, sollte die EU ihre angekündigten Aufschläge auf Whiskey nicht fallen lassen.

Die Unplanbarkeit ob der ungewissen zukünftigen Rahmenbedingungen verstärkt sich. Massnahmen und Gegenmassnahmen könnten sich hochschaukeln, sodass nicht nur Exporteure und Konsumenten, sondern am Ende alle als Verlierer dastehen.

Würde ein anderes Land im Gegenzug Zölle auf US-Waren verhängen, würde Trump wiederum mit Zöllen (reciprocal tariffs) darauf antworten. «Wenn sie uns etwas berechnen, berechnen wir ihnen etwas», erklärte der Republikaner.

China und die EU haben wegen der von Trump bereits verhängten sowie angedrohten Zölle vor einer weltweiten Rezession gewarnt. Die USA hätten ihren Handelspartnern, darunter China, «einseitig und willkürlich Zölle auferlegt oder angedroht und damit eklatant gegen die WTO-Regeln verstossen».