Optimierung des Cashflows bei der Einfuhr in die EU

Der Import von Waren in die EU ist für exportorientierte Schweizer Unternehmen mit erheblichen finanziellen Herausforderungen verbunden. Viele nutzen deshalb die EU-Verzollung, auch bekannt als Unterwegsverzollung oder Zollverfahren 4200, zur Einfuhr von Waren in die EU. Doch unsere Nachbarn Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien haben Instrumente, die eine liquiditätsschonende Einfuhr erlauben.

1. Deutschland: Nutzung des Abgabenkontos

In Deutschland besteht die Möglichkeit, die Zahlung der EUST über ein sogenanntes Abgabenkonto (ähnlich dem Schweizer ZAZ-Konto) zu verzögern. Anstatt die EUST sofort bei der Einfuhr zu zahlen, wird diese dem Abgabenkonto belastet und kann innerhalb einer Frist von bis zu zehn Tagen beglichen werden.

Vorteile: Zahlung der EUST bis zu zehn Tage nach der Einfuhr und kein Zwang zur Registrierung für die Umsatzsteuer in Deutschland.

2. Österreich: EUST neu – keine Vorfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer

Österreich ermöglicht neben der ordentlichen unmittelbaren Bezahlung der Einfuhrabgaben, Waren mit dem Verfahren «EUST neu» einzuführen. Statt die EUST beim Import bar zu bezahlen, wird sie als fällige und abziehbare Steuer direkt in der periodischen Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt. Dieses Verfahren ist optional und fallweise anwendbar.

Vorteile: keine Vorfinanzierung der EUST erforderlich und direkte Verrechnung der EUST als Vorsteuer.

3. Frankreich: Autoliquidation de la TVA

Frankreich bietet mit der «Autoliquidation de la TVA» (Selbstveranlagung der EUST) eine Möglichkeit zur Liquiditätsoptimierung. Statt die EUST bei der Einfuhr zu bezahlen, wird diese in der französischen Umsatzsteuervoranmeldung (Déclaration de TVA) verbucht. Dieses Verfahren ist Pflicht und erfordert eine mehrwertsteuerliche Registrierung in Frankreich.

Vorteile: sofortige Verrechnung der EUST und Cashflow-Entlastung durch Vermeidung der Vorfinanzierung.

4. Italien: IVA differita – aufgeschobene EUST-Zahlung

In Italien gibt es das Verfahren «IVA differita», das es ermöglicht, die EUST nicht direkt beim Import zu bezahlen, sondern über die Umsatzsteuervoranmeldung zu verrechnen. Das Verfahren unterliegt strengeren Anforderungen, zum Beispiel der Leistung von Sicherheiten, und entspricht faktisch dem aus der Schweiz und Deutschland bekannten Verfahren eines ZAZ- oder Abgabenkontos.

Vorteile: Aufschub durch Verrechnung der EUST über die Umsatzsteuervoranmeldung.

Fazit

Die Optimierung des Cashflows bei der Einfuhr in die EU ist für exportorientierte Unternehmen entscheidend. Deutschland und Italien halten mit dem Abgabenkonto beziehungsweise mit IVA differita eine einfache Lösung zur Verzögerung der EUST-Zahlung bereit. Österreich und Frankreich ermöglichen die sofortige Verrechnung der EUST in der Umsatzsteuervoranmeldung, erfordern jedoch eine Steuerregistrierung im Einfuhrland. Die Wahl des richtigen Verfahrens hängt von der Häufigkeit der Exporte und den administrativen Anforderungen ab. Unternehmen, die regelmässig in diese Länder exportieren oder Waren in diesen Ländern zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, sollten die jeweiligen Verfahren prüfen und bei Bedarf eine steuerliche Registrierung in Betracht ziehen. Die richtigen Massnahmen entlasten nicht nur die Liquidität, sondern gestatten unter Umständen eine sicherere Variante zur EU-Verzollung.