Global Trade Compliance

Wo steht die Schweiz, wenn wir nicht mehr exportieren und importieren können?

Die Schweiz ist auf Export und Import angewiesen, deshalb benötigen wir auch bei Global Trade Compliance Business Excellence. Global Trade Compliance ist ein äusserst vielschichtiges, spannendes und wichtiges Thema, das Herausforderungen, immense Risiken, aber auch Chancen – wenn man es im Griff hat – mit sich bringt.

Die Digitalisierung hat die Komplexität enorm erhöht: Vor zwanzig Jahren wurde jede Sendung manuell abgewickelt, heute funktioniert alles elektronisch. Dadurch kommt die Ware früher beim Empfänger an, und die Überprüfungen und Kontrollen sind deutlich einfacher und schneller zu handhaben. Global Trade Compliance umfasst unter anderem folgende Themen:

Master Data Management: Ein häufig unterschätztes Thema ist das Stammdatenmanagement. Stammdaten sind das Fundament jedes Unternehmens. Ohne komplett angelegte und korrekte Stammdaten kann weder exportiert noch importiert werden. Stammdaten müssen somit zwingend immer aktuell, prüfbar und regelkonform sein. Wir sprechen von folgenden Stammdaten: Zolltarifnummer, Zollverfahren, Incoterms, präferenziellem Ursprung, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Transportart, Sanktionslistenprüfung, Dual-Use-Güter, US-Re­export Gesetz etc.

Exportkontrolle: Die vier W der Exportkontrolle sind unabdingbare Elemente von Global Trade Compliance, die bei jedem Geschäft zu prüfen sind: 

WOHIN

  • In welches Land, inkl. Transitländer, wird die Ware geliefert?
  • Globale Prüfung auf Embargos aller involvierten Länder

WER

  • Globale Sanktionslistenprüfung aller beteiligten Unternehmen und Personen

WAS

  • Welche Güter werden versendet? 
  • Güterklassifizierung; Dual Use / militärische Güter /ITAR (US-Reexport Gesetz)

WOFÜR

  • Für welchen Endverwendungszweck (End Use) wird unser Gut eingesetzt?
  • Endverwendungszweck ist anzugeben und zu prüfen

Je nach Resultat sind Bewilligungen notwendig, oder es ist nicht erlaubt, Ware zu exportieren oder zu importieren.

Zollrecht/präferenzieller Ursprung: An der Grenze sind Importkosten (Zoll und Mehrwertsteuer) fällig. Mit dem präferenziellen Ursprung kann Ware zollbegünstigt oder sogar zollbefreit importiert werden. Dieser kann und darf nur genutzt werden, wenn die Stammdaten komplett und korrekt sind, die Bedingungen erfüllt und die notwendigen Dokumente vorhanden sind. Selbst wenn die Importzölle in die Schweiz fallen, wird dies weiterhin ein komplexes und wichtiges Thema bleiben, da unsere Kunden von den Kostenvorteilen profitieren können und wollen.

Steuerrecht: An der Grenze werden Zoll und Mehrwertsteuer fällig. Im Gegensatz zu den Zollkosten ist die Einfuhrsteuer bei jeder Einfuhr gefordert. Spezielle Vorsicht ist bei Reihengeschäften geboten, denn jedes Land hat andere Gesetze.

Incoterms: Incoterms regeln den Übergang von Kosten und Risiken zwischen Absender und Empfänger. Zudem sind sie für Umsatzabgrenzungen entscheidend. Incoterms müssen vereinbart werden, sie treten nicht automatisch in Kraft. Im globalen Handel sollen EXW und DDP (ausser bei EU-Verzollung) nicht genutzt werden.