PVA – ein Instrument zur Cashflow-Optimierung

Bei der Einfuhr von Gegenständen in das Vereinigte Königreich fällt in der Regel eine Einfuhrsteuer zum Normalsatz von 20 Prozent an. Selbst wenn ein Unternehmen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann der zeitliche Verzug zwischen Bezahlung der Einfuhrsteuer und Geltendmachung des Vorsteuerabzugs einen merklich negativen Einfluss auf den Cashflow haben. 

Mit dem «Postponed VAT Accounting» (PVA) steht seit dem 1. Januar 2021 ein freiwilliges Instrument zur Verfügung, das bei der Einfuhr in das Vereinigte ­Königreich eine Vorfinanzierung der Steuer bis zur ­Geltendmachung des Vorsteuer­abzugs vermeidet. Bei Einfuhren nach Nordirland kommt das PVA nur dann zur Anwendung, wenn die Gegenstände aus Drittländern (ausserhalb des Vereinigten Königreichs und der EU) importiert werden.

Funktionsweise des PVA

Mit dem PVA wird die Einfuhrsteuerpflicht in der MWST-Abrechnung deklaratorisch erfüllt. Anstelle der Bezahlung im Rahmen der zollrechtlichen Einfuhr wird die Steuer in der MWST-Abrechnung sowohl ausgangs- als auch eingangsseitig deklariert. Bei vollem Vorsteuerabzug des Importeurs ist damit keine Zahlung an das HM Revenue & Customs Department (HMRC) zu leisten. 

Grundvoraussetzungen für die Anwendung des PVA sind eine MWST-Registrierung des Schweizer Importeurs sowie eine EORI-Nummer. Typische Anwendungsfälle, die in der Praxis zu einer MWST-Pflicht führen, sind regelmässige Montagelieferungen oder DDP-Verkaufsgeschäfte; eine Umsatzschwelle für ausländische Unternehmen besteht nicht. 

Für die Zollanmeldung selbst müssen Schweizer Unternehmen ansässige Vertreter beauftragen. Die Regelungen des HMRC sehen zudem vor, dass der Vertreter schriftlich über die Anwendung des PVA zu instruieren und dieses im Rahmen der Zollanmeldung zu deklarieren ist. Eine vorgängige Bewilligung des HMRC ist nicht erforderlich.

Formelle Aspekte

Grundlage für die Deklaration der Einfuhrsteuer unter dem PVA sind die monatlichen «Postponed Import VAT Statements» des online Customs Declaration Services (CDS), die üblicherweise innert zehn Tagen nach Ablauf eines Monats zur Verfügung stehen; sie müssen innert sechs Monaten heruntergeladen und archiviert werden. Die monatlichen Statements dienen einerseits der vollständigen Deklaration der Einfuhrsteuer in der MWST-Abrechnung und andererseits dem Nachweis für den gleichzeitigen Vorsteuerabzug.

Im weiteren Sinne haben auch Schweizer Unternehmen die Vorgaben des «Making Tax Digital» (MTD) hinsichtlich digitaler Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten zu beachten. Im engeren Sinne ist bei der Deklaration der Einfuhrsteuer in der MWST-Abrechnung Folgendes zu beachten: Die Steuerbeträge sind ausgangsseitig (Box 1) und vorsteuerseitig (Box 4) zu deklarieren. Oft wird die zusätzliche Deklaration des Gesamtwerts der Einfuhren, netto ohne MWST, unterlassen (Box 7). In solchen Fällen führt das HMRC in der Regel einen begrenzten Audit durch und nimmt die erforderlichen Korrekturen vor. 

Fazit für Schweizer Unternehmen

Für Schweizer Unternehmen, die im britischen Markt aktiv sind oder aktiv werden wollen, lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der eigenen Lieferkette: Wer verzollt, wer registriert sich für MWST-Zwecke, und wie lässt sich PVA richtig implementieren? Wenngleich formelle Vorschriften zu beachten sind (korrekte Deklaration, MTD usw.), kann das PVA ein praktikables Instrument zur Optimierung des Cashflows sein.