Freihandel schützt auch Ideen

Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Markt für Schweizer Unternehmen. Sie exportieren Medikamente, Maschinen, Uhren und viele weitere Produkte auf die Insel. Doch in diesen Exporten steckt mehr: Technologie, Wissen, Marken – kurz: geistiges Eigentum. Und das will geschützt sein.

Genau hier setzt das neue Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich an. Denn Freihandel dreht sich längst nicht nur um Zölle und Marktzugang. Wer seine Produkte in die Welt verkauft, will auch seine Innovationen schützen.

Ein Schweizer Unternehmen entwickelt ein neues Produkt, investiert Zeit und Geld, patentiert seine Technologie und baut eine Marke auf. Dann folgt der Schritt ins Ausland. Doch wie gut ist das Patent dort geschützt? Was passiert, wenn ein Konkurrent die Technologie kopiert? Und kann sich das Unternehmen rasch dagegen wehren? Für die Schweiz sind solche Fragen zentral. Wir exportieren nicht nur Maschinen, Medikamente oder Uhren. In vielen Schweizer Produkten steckt vor allem eines: Wissen.

Das IGE bringt das IP-Know-how ein

Für Patente, Marken oder Designs gelten internationale Mindeststandards. Freihandelsabkommen bieten die Möglichkeit, darüber hinauszugehen. Hier kommt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ins Spiel. Es bringt bei den Verhandlungen das Schweizer IP-Know-how ein und führt die Verhandlungen für die Schweiz bei Patenten, Marken, Designs, Urheberrechten und Herkunftsangaben. Dabei arbeitet es mit dem federführenden Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zusammen.

Was für Schweizer Unternehmen herausschaut

Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zeigt, was das konkret bedeutet. Beim Innovationsschutz setzt es hohe Standards. So stellt es sicher, dass patentgeschützte Produkte aus der Schweiz gegenüber lokal produzierten Produkten nicht diskriminiert werden dürfen. Zudem kann die Patentlaufzeit für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel um bis zu fünf Jahre kompensiert werden. Das ist für solche Produkte besonders wichtig: Bevor sie verkauft werden dürfen, müssen sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Währenddessen läuft die Patentfrist bereits.

Auch Testdaten werden geschützt: mindestens acht Jahre bei Arzneimitteln und zehn Jahre bei Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten. Hinzu kommen robuste Regeln für die zivil-, zoll- und strafrechtliche Durchsetzung von IP-Rechten für alle Produkte. Damit hat das Abkommen beim Innovationsschutz Modellcharakter für weitere Freihandelsabkommen.

Grundsätzlich bringen solche Abkommen Schweizer Unternehmen mehr Rechtssicherheit. Sie harmonisieren Schutz und Verfahren von IP-Rechten, klären rechtliche Grauzonen und verankern wenn möglich höhere Schutzstandards in einem Staatsvertrag. Letzteres ist vor allem bei berühmten Marken oder «Swissness», also dem Schweizer Kreuz und «Swiss made», wichtig. Denn auch solche Bezeichnungen und Logos sind Werte, die im Ausland geschützt werden sollen.

Und manchmal wird es ganz praktisch. Das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Indien vereinfacht zum Beispiel Verfahren bei Patentanmeldungen und reduziert bestimmte Berichterstattungspflichten.

Für Unternehmen lohnt sich deshalb beim Eintritt in einen neuen Markt nicht nur der Blick auf Zölle, Logistik und Vertrieb. Auch die IP-Regeln eines Freihandelsabkommen können entscheidend sein.