Indien: Das müssen Schweizer Exporteure beachten

Der internationale Handel spielt eine entscheidende Rolle im globalen Wirtschaftsgefüge, und Indien nimmt hier eine immer wichtigere Stellung ein. Die indische Wirtschaft erlebt derzeit einen Aufschwung, geprägt von einem immensen Bedarf an Konsumgütern, Technologie, aber auch Infrastrukturerneuerungen. Für die Schweiz ist Indien der viertgrösste Handelspartner in Asien, in Südasien gar der wichtigste. Schweizer Produkte geniessen dort einen guten Ruf. Wichtig ist allerdings, bei Exportgeschäften nach Indien bestimmte Aspekte zu beachten. 

Zoll – benötigte Dokumente 

Der Export nach Indien bringt Herausforderungen aufgrund der rigorosen und zeitaufwendigen Zollverfahren. Der Aussenhandel wird in Indien von der Generaldirektion für Aussenhandel (Directorate General of Foreign Trade, DGFT) reguliert. Zwingend notwendig für den Export sind folgende Dokumente:
• Handelsrechnung 
• Packliste
• Ursprungszeugnis

Auf allen Dokumenten muss die 15-stellige GSTIN (Goods and Services Tax Identification Number) des Importeurs in Indien angegeben werden. Die GSTIN ist eine eindeutige Kennung für steuerpflichtige Unternehmen. Sie dient der Identifikation von Unternehmen oder Einzelpersonen in Indien, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Ist der Importeur von der GSTIN befreit, muss stattdessen die zehnstellige PAN (Permanent Account Number) angegeben werden.

Weiter gilt es, die spezifischen Vorschriften für die Einfuhr verschiedener Produkte nach Indien zu beachten, im Besonderen jene für Lebensmittel, Elektronik und medizinische Geräte. Das DGFT veröffentlicht regelmässig eine Liste derjenigen Produkte, die Einfuhrverboten und -beschränkungen unterliegen.

Incoterms

Bei der Wahl der Incoterms können grundsätzlich alle Incoterms-Klauseln verwendet werden. Im Besonderen bei DDP (Delivery Duty Paid, geliefert verzollt) können aufgrund des komplexen Importprozesses allerdings hohe Kosten auf den Verkäufer, sprich den Exporteur zukommen.

Kultur 

«Wir denken englisch und handeln indisch.» So hat es der CEO des Industriegiganten Tata auf den Punkt gebracht, um die indische Geschäftsmentalität zu beschreiben. In Verhandlungen mit indischen Geschäftspartnern ist es entscheidend, einen respektvollen und geduldigen Ansatz zu wählen. Respekt, Höflichkeit und die Beachtung von Traditionen prägen die indische Geschäftskultur. Persönliche Beziehungen spielen dabei eine grosse Rolle, Vertrauensbildung ist zentral. Formelle Anredeformen, Pünktlichkeit und eine gewisse Flexibilität sind wichtig. 

Informieren Sie sich also umfassend, wenn Sie nach Indien exportieren. So können Sie einen reibungslosen Importprozess und somit verkürzte Standzeiten gewährleisten. Eine enge Abstimmung mit dem Spediteur und der Kontakt zu Handelskammern oder zu S-GE (Switzerland Global Enterprise) sind dabei unerlässlich.

Für weiterführende Informationen zum Freihandelsabkommen mit Indien verweise ich gern auf den Artikel von Marc Bernitt, Kühne & Nagel Schweiz AG auf der Seite 18.