EPEs in Vietnam: Der Liquiditätsbooster für Produktionsunternehmen

Eine Schweizer Textil-AG hat eine vietnamesische Tochter errichtet. Sie konfektioniert in Ho-Chi-Minh-Stadt und exportiert Bekleidung für rund 25 Millionen Franken pro Jahr. Garne, Gewebe und Zutaten – etwa 1 Million Franken pro Monat – werden laufend importiert. Vietnam erhebt darauf eine Einfuhrumsatzsteuer von 8 Prozent (temporär gesenkt, regulär 10 Prozent), also rund 80 000 Franken pro Monat. Weil die Rückerstattung des Vorsteuerguthabens drei bis sechs Monate dauert, sind dauerhaft 240 000 bis 480 000 Franken an Liquidität gebunden – Mittel, die als Working Capital fehlen.

Es gibt einen Ausweg: das EPE-Modell (Export Processing Enterprise), das diese Liquiditätsfalle gänzlich vermeidet. Seit November 2024 haben die Behörden die Spielregeln allerdings verschärft.

Was ist eine EPE?

Eine EPE ist ein Produktionsunternehmen in einer geografisch definierten Zone – einer Export-Processing-Zone oder einem Industrial Park –, das ausschliesslich für den Export produziert. Weil die Zone zollrechtlich überwacht wird, kann der Staat Privilegien gewähren, ohne Missbrauch befürchten zu müssen.

Erstes Privileg: Die EPE bezahlt auf der Einfuhr von Rohstoffen und Komponenten keine Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhr erfolgt Cashflow-neutral, ohne Sicherstellung.

Zweites Privileg: die vollständige Zollbefreiung. Normale Importeure zahlen je nach Ware Zölle von 5 bis 25 Prozent, eine EPE entrichtet sie nicht – ohne eigenes Zollverfahren. Wie stark das wiegt, hängt von der Branche ab: Bei Textilien sind die Vorprodukte zollbelastet, sodass beide Privilegien greifen. Bei Elektronikkomponenten sind die Zölle meist null, dort zählt vor allem der Liquiditätsvorteil.

Ähnliche Vereinfachungen kennen Mexiko (IMMEX/Maquiladora) oder Bangladesch (Export Processing Zones). Selbst einzelne EU-Staaten (zum Beispiel Frankreich oder Italien) sehen Verwandtes vor – dort als Steueraussetzungsverfahren beim Einkauf, nicht als Zonenmodell.

Für wen sind EPEs sinnvoll beziehungsweise möglich?

Wer die Vereinfachung nutzen will, muss überwiegend – in der Praxis mindestens rund 80 Prozent –exportieren. Wird die Quote nicht erreicht, droht der Entzug der Bewilligung samt nachträglicher Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben.

Änderungen 2024

Vietnam erliess im November ein neues MWST-Gesetz, in Kraft seit 1. Juli 2025. Es schränkt die Steuerbefreiung auf Gegenstände und Leistungen ein, die unmittelbar der Exportproduktion dienen («directly used in export production»). Zuvor konnten EPEs auch lokale Leistungen steuerfrei beziehen – zum Beispiel Audit, Buchhaltung oder Rechtsberatung; selbst die Miete unterlag dem Satz von 0 Prozent. Heute gilt dafür der Normalsatz von 10 Prozent, was eine gesonderte buchhalterische Erfassung erfordert, andernfalls droht der Wegfall des EPE-Status.

Fazit

Die Set-up-Kosten sind nicht zu vernachlässigen. Jedoch lässt sich damit die gebundene Liquidität freisetzen und – je nach Branche – eine echte zollrechtliche Ersparnis erzielen. Seit Juli 2025 beschränkt sich das Potenzial auf eingeführte Waren, während lokal bezogene Leistungen neu der MWST unterliegen. Ein EPE-Set-up rechnet sich mittelfristig – umso mehr bei zollbelasteten Importgütern. Alternativ steht die normale Einfuhr offen, die Kapitalbindung aus der Einfuhrumsatzsteuer lässt sich so jedoch nicht optimieren