
Tariffs – Word of the Year
Über den Umgang mit der neuen Zollwelt
Nachdem Donald Trump die «America first»-Devise lanciert hat, zeigt sich, dass «Tariffs» das Lieblingswort des US-Präsidenten ist. Am 2. April, dem sogenannten Liberation Day, holte Trump mit dem grossen Zollhammer aus. Nahezu alle Länder wurden mit Basiszöllen von 10 Prozent und zusätzlichen länderspezifischen Sonderabgaben belegt, die zwischen 10 und 49 Prozent liegen. Viele dieser länderspezifischen Sonderabgaben wurden in der Folge erst für drei Monate bis zum 9. Juli und letztlich bis August ausgesetzt.
US-Präsident Donald Trump weitet damit den Handelskrieg aus. Um US-Interessen durchzusetzen, belegt er die halbe Welt mit Strafzöllen.
Zeitgleich wurde ausgerechnet am 1. August klar, dass die bisherigen Verhandlungen mit der US-Administration gescheitert sind und es zu keinem Deal mit Trump kommt. Für die Schweiz bedeutet das, lokale Produkte sind mit einem US-Zoll von 39 Prozent belegt, wobei nur fünf Länder schlechter abschneiden.
Durch das mittlerweile zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) vereinbarte Handelsabkommen, wonach Produkte mit Ursprung aus der EU «lediglich» mit einem Zollsatz von 15 Prozent belegt werden, ist die EU im Vergleich zur Schweiz in einer günstigeren Situation.
Unabhängig von der bisherigen Situation gibt es jedoch eine Reihe von Mechanismen, die seitens der betroffenen Schweizer Firmen in Betracht gezogen werden müssen, um die zusätzliche Zollbelastung zu minimieren.
Tariff-Engineering
Tariff-Engineering ist eine legale Methode, ein Produkt so zu gestalten, zu modifizieren oder zu klassifizieren, dass es unter eine günstigere Zollkategorie fällt und somit niedrigere Importzölle anfallen. Es ist eine strategische Entscheidung, die darauf abzielt, die Kosten für Importe zu senken, indem man die tarifliche Einstufung eines Produkts beeinflusst, ohne seine Kernfunktion zu verändern oder Gesetze zu brechen.
Die Änderungen müssen «kommerziell real» sein, das heisst, sie müssen einen tatsächlichen kommerziellen Wert haben und dürfen nicht nur kosmetischer Natur sein, um eine Gesetzeslücke zu nutzen.
First Sale for Export
Das Prinzip «First Sale for Export» (auch bekannt als «First Sale Doctrine») ist eine Regelung im US-Zollrecht, die es Importeuren erlaubt, die Zölle auf der Grundlage des ersten echten Verkaufspreises einer Ware (Traksaktionswerts) zu berechnen, die für den Export in die USA bestimmt ist, anstatt aufgrund des höheren Endpreises, den der US-Importeur zahlt.
Das ist besonders bei mehrstufigen Lieferketten relevant, bei denen ein Zwischenhändler (z. B. ein Handelsunternehmen) die Ware vom Hersteller kauft und sie dann mit einer Gewinnmarge an den Importeur weiterverkauft. Die Anwendung des Prinzips kann zu erheblichen Zollersparnissen führen, da der Zwischenhändleraufschlag (Profit) von der zollpflichtigen Bemessung ausgeschlossen wird.