Gefahrgut: Der richtige Umgang ist entscheidend

In der Logistik ist die genaue und richtige Deklaration von Gütern zentral. Dabei steht vor allem die Sicherheit aller Beteiligter im Vordergrund. Denn auch ganz alltägliche Gegenstände bergen unter gewissen Bedingungen Risiken und müssen deshalb als Gefahrgut deklariert werden.

Der Umgang mit Gefahrgut im Bereich der Logistik bringt einige Herausforderungen mit sich. Diese betreffen alle am Prozess beteiligten Personen. Klassifizierer, Versender, Verpacker, Beförderer und Spediteure kennen die Herausforderung sowie die entsprechenden Auflagen und Restriktionen.

Diese Vorsichtsmassnahmen sind besonders wichtig, um ungewollte Vorfälle zu verhindern und dafür zu sorgen, dass der gesamte Logistikprozess so sicher wie möglich vor sich geht. Denn Gefahrgüter kommen in verschiedensten Formen vor: Von E-Bike-Batterien bis zu E-Zigaretten oder Tanks können zahlreiche Objekte Risiken mit sich bringen.

Die Herausforderung beim Thema Gefahrgut ist, dass in eine Lieferung involvierte Personen oftmals nicht ausreichend darüber informiert sind, bei welchen Produkten oder Substanzen es sich um Gefahrgüter handelt.

Auch Alltagsgegenstände bergen Risiken
So erkennen wir Alltagsgegenstände wie bestimmte Kosmetika oder unter Druck stehende Deodorant-Sprays nicht auf den ersten Blick als Gefahrgut. Jedoch besteht gerade beim Beispiel des Deodorants aufgrund der Druckgasverpackung ein beträchtliches Risiko, da diese ein entzündbares Gas enthält. Auch Haushaltsreiniger bergen unbekannte Risiken: Ein Rohrreiniger kann möglicherweise stark ätzende, anorganische Flüssigkeit enthalten. Solche Produkte müssen im kommerziellen Transport entsprechend deklariert, verpackt und als Gefahrgut markiert werden.

Dazu kommt das sogenannte «versteckte Gefahrgut», welches oftmals in Geräten, die mit Batterien betrieben werden, enthalten ist. 2021 fand zu diesem Thema ein Roundtable mit Verantwortlichen von Behörden, Verbänden und Schulungsanbietern statt. Das Ziel war es, eine Sensibilisierungskampagne zu nicht deklarierten und falsch deklariertem Gefahrgütern ins Leben zu rufen.

Denn der sichere Transport gefährlicher Güter per Bahn, LKW, auf Binnengewässern, über den Ozean oder in der Luft ist für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Deshalb wurde durch die mit ihrem Logo erwähnten Organisationen beschlossen, die Sensibilisierung für diese wichtige Thematik zu erhöhen. Unter dem folgenden Link geht es zur Sensibilisierungskampagne:

https://www.aviasecure.ch/fileadmin/editors/Gefahrgut/Download/Deutsch/Gefahrgut-Sensibilisierungskampagne__Rundschreiben_D_ohne_Unterschrift.pdf

Unterschiedliche Bestimmungen in Bezug auf die Ausbildung
Die Bestimmungen zum Transport von Gefahrgut sind je nach Verkehrsträger strenger oder weniger streng. Manch ein Gefahrgut kann unter bestimmten Voraussetzungen auch (fast) ohne besondere Deklaration oder Markierung transportiert werden. Diese Gefahrgüter gelten dann als «freigestellt». Bekannte Begriffe hierfür sind «Excepted Quantities (EQ) – Freigestellte Mengen», «Limited Quantity (LQ) – Begrenzte Menge». Entsprechende Schulungen in diesem Bereich sind von zentraler Bedeutung, denn auch in dieser Form deklarierte Lieferungen sind nach wie vor Gefahrgüter.

Obwohl bei allen Verkehrsträgern eine Pflicht für Schulungen besteht, variieren die entsprechenden Bestimmungen teilweise stark. Während in den Regelwerken für die Strasse (ADR) und die Seefracht (IMDG) die Vorgaben für die Unterweisungen sehr kurzgefasst sind, sind die Vorgaben in der Luftfracht überaus komplex. ADR und IMDG sprechen von einer stufen- und funk­tionsbezogenen Unterweisung in regelmässigen, wiederkehrenden Abständen. In der Luftfahrt werden die am Prozess beteiligten Personen in «Personenkategorien – PK» eingeteilt. So ist eine Person, welche Versanddokumente erstellt als «Shipper» klassifiziert und muss in der PK 1 geschult sein. Personen, die verpacken, in der PK 2, Mitarbeitende am Check-in, in der PK 9. Die Schulungen müssen zwingend alle zwei Jahre wiederholt werden.

Der Vorteil ist, dass Schulungsunternehmen Kurse in den Kategorien anbieten können und die Schulungsprogramme, bewilligt durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einmal erstellt, vielfach verwendet werden können. Der Nachteil ist, dass die Schulungen für manche Teilnehmenden zu wenig praxisbezogen sind. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat entschieden, dass ab 2021 (mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2022) keine Personenkategorien mehr gelten. Es wurde das sogenannte «Competency Based Training and Assessment» eingeführt. Dies ist eine einschneidende Änderung, die von allen Beteiligten eine grosse Anstrengung abverlangen wird.

Schulungsprogramme müssen ab 2023 auf die Funktion und Tätigkeit eines jeden Beteiligten zugeschnitten werden. Dazu werden Unternehmen verpflichtet, eine Erhebung der Funktion, Tätigkeit und Verantwortung der Beteiligten zu dokumentieren. Ebenso wird ein «Assessment» der Mitarbeiter*innen verlangt, zusätzlich zu den bisher üblichen Tests nach einer Schulung. Die Verantwortung für Schulungsprogramme wird neu nicht mehr bei den Schulungsanbietern liegen, sondern bei den Unternehmen selber. Für Versender von Gefahrgut wird ab 2023 des Weiteren eine Registrierung beim BAZL zwingend.

Es ist davon auszugehen, dass viele Unternehmen sich an Schulungsanbieter wenden müssen, da die Fachkenntnisse in vielen Betrieben nicht vorhanden sind. Swiss Export wird im Frühjahr 2022 weiter informieren und ein Webinar anbieten. Auf der BAZL-Website wird dazu informiert:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/ausbildung-und-lizenzen/gefahrgut.html