Transparenz bei den Lieferketten: EU-Regulierung im Fokus
In einer globalisierten Welt, in der die Produktions- und Lieferketten komplexer werden und zunehmend über nationale Grenzen hinweg verlaufen, gewinnt die Frage nach der sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen an Relevanz. Die Europäische Union (EU) hat einen bedeutenden Schritt beim Schutz von Menschenrechten und der Umwelt getan.
Im März 2024 verabschiedete eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), auch bekannt als das europäische Lieferkettengesetz. Diese Massnahme, die nun formell vom Europäischen Parlament gebilligt wurde, markiert einen Meilenstein im Streben nach sozialer und ökologischer Verantwortung in der Wirtschaft, während sie gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärkt.
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren, präventive Massnahmen zu ergreifen und darüber zu berichten. Das umfasst Aspekte wie Sklaverei, Kinderarbeit, Arbeitsausbeutung, Umweltverschmutzung und die Bewahrung natürlicher Ressourcen. Interessanterweise orientiert sich dieses europäische Gesetz in bedeutenden Punkten eng am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Deutsches Lieferkettengesetz
Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) ist seit 2023 in Kraft und zielt ebenfalls darauf ab, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang der Lieferketten von Unternehmen zu verhindern und zu sanktionieren. Während es zunächst für grosse Unternehmen galt, wurden die Bestimmungen ab 2024 auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettengesetzes wurde ein wichtiges Zeichen in der EU gesetzt und das EU-Gesetz (CSDDD) massgeblich vorbereitet und mitgestaltet. Je besser Unternehmen die Sorgfaltsprozesse des deutschen Lieferkettengesetzes etabliert haben, desto einfacher wird es für sie sein, die Anforderungen der CSDDD zu erfüllen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Auswirkungen für Schweizer Unternehmen
Für die Schweiz, die kein Mitglied der EU ist, hat das Gesetz dennoch erhebliche Auswirkungen. Die Richtlinie betrifft sowohl europäische Unternehmen als auch Unternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz, die in der EU tätig sind. Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind oder Handel mit ihr treiben, müssen die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen. Das bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass nicht nur sie und ihre Tochterfirmen in EU-Mitgliedstaaten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Zulieferer entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das umfasst alle Aktivitäten, die mit der Produktion von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen verbunden sind, einschliesslich vor- und nachgelagerter Geschäftsbeziehungen.
Ausblick und Fazit
Die jüngsten Entwicklungen in der EU markieren einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung in der Wirtschaft. Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind oder Handel mit ihr treiben, sind von diesen Regelungen unmittelbar betroffen und müssen gewährleisten, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. In einer Zeit, in der immer mehr Länder ähnliche Gesetze einführen, wird die Sicherstellung transparenter Lieferketten künftig ein wesentlicher Faktor für den langfristigen Erfolg und die gesellschaftliche Verantwortung im internationalen Handel sein.